...und die Welt wird zur Nachbarschaft.
(AGB PDF-Dokument)

§1 Geltungsbereich

(1) Die Global Village GmbH mit Sitz in der Mehrumer Str. 16, 46562 Voerde, Registergericht: Amtsgericht Duisburg, HRB 9987, im Nachfolgenden Global Village, erbringt Ihre Dienstleistungen auf der Grundlage dieser AGB und der Leistungs- und Produktbeschreibungen.

(2) Global Village ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen, so gelten sie als akzeptiert.

§2 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für alle Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

(2) Alle Verträge verlängern sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Vertragsparteien der Vertrag gekündigt worden ist. Eine abweichende Kündi­gungsfrist bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

(3) Auch für Domainregistrierungen gilt jeweils eine Laufzeit von 12 Monaten, es sei denn, die jeweilige Registry hat eine längere Laufzeit festgelegt. Die Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt. Die Laufzeit beginnt mit der erfolgreichen Registrierung oder dem erfolgreichen eingehenden Transfer. Domains befinden sich initial im Modus 'automatische Verlängerung'. Die Laufzeit für Domains im Modus 'automatische Verlängerung' verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn das jeweilige Ablaufdatum erreicht ist.

(4) Bei schriftlich geschlossenen Verträgen bedarf auch die Kündigung der Schriftform

(5) Im Falle der Beendigung von Verträgen ist der Kunde verpflichtet, alle für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu deinstallieren und zurückzusenden.

(6) Global Village ist bei einem vertragswidrigen oder ungesetzlichen Verhalten des Kunden berechtigt, Verträge außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§3 Weitere Bestimmungen zu Domainregistrierungen

(1) Bei den meisten Domainregistrierungen ist Global Village verpflichtet, die Adress- und Emaildaten - in Einzelfällen auch weitere Daten - des Kunden an die jeweilige Registry oder mit ihr verbundene Unternehmen weiterzuleiten. Teilweise werden diese Daten im Whois und/oder RDAP veröffentlicht.

(2) Der Kunde sichert zu, durch seine Domainregistrierung die Rechte Dritter weder direkt noch indirekt zu verletzen. Durch Rechtsverletzung enstehende Schäden kann der Kunde weder Global Village noch der Registry sowie mit ihr verbundenen Personen anlasten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der jeweiligen Registry einzuhalten. Bei gTLD Domains gelten zusätzlich die jeweils gültigen Bestimmungen ICANNs. Eine Nichteinhaltung kann zur Deaktivierung, Löschung oder Übertragung des Domainnamens an einen Dritten führen.

(4) Für gTLD Domains, die sich nicht im Modus 'automatische Verlängerung' befinden, wird der Kunde durch mehrere Nachrichten auf den bevorstehenden Ablauf hingewiesen. Die erste Benachrichtigung erfolgt spätestens 30 Tage vor Ablauf. Innerhalb von 7 Tagen nach Eintreten des Ablaufes wird die Domain deaktiviert und kann für weitere 21 Tage reaktiviert werden. Erfolgt keine Reaktivierung, wird die Domain gelöscht. Nach Löschung besteht für weitere 30 Tage die Möglichkeit, die Löschung rückgängig zu machen.

(5) Die Löschung kann in außergewöhnlichen Fällen möglicherweise nicht erfolgen. Außergewöhnliche Fälle sind: Ein laufender Gerichts- oder UDRP-Prozess, ein laufendes Pfändungsverfahren, Insolvenz des Domainbesitzers, Unklarheiten bezüglich der Rechnung oder Zahlung, ein oder mehrere Nameserver unterhalb der Domain werden für andere Domains genutzt oder sonstige technische Probleme.

(6) Gelöschte gTLD Domains können für 30 Tage wiederhergestellt werden. Dafür erheben die Registries eine Premiumgebühr, die bis zu 200€ betragen kann.

(7) Bestimmungen für Wiederverkäufer: Wenn der Kunde gTLD Domains nicht für den eigenen Gebrauch, sondern für Dritte reserviert, ist er dazu verpflichtet, die jeweils gültigen Regelungen des ICANN RAA einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen in den Abschnitten 3.7.1 bis 3.7.12.

(8) Bei gTLD Domains stehen dem Kunden die durch ICANN festgelegten Rechte zu, die ICANN auf den Seiten http://www.icann.org/de/resources/registrars/registrant-rights/educational und http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/benefit aufgelistet hat.

(9) Bei gTLD Domains benennt der Kunde Global Village zu seinem Vertreter für die Eintragung von Inhaberänderungen. Außerdem verzichtet er auf eine 60tägige Sperre einer erneuten Inhaberänderung.

(10) Für gTLDs gelten bei Meinungsverschiedenheiten die Regeln der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy http://www.icann.org/general/consensus-policies.htm

§4 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders bestimmt, verstehen sich die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgegebene Lastschrift berechnet Global Village einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von EUR 10,00.

(3) Eine Rückerstattung von Entgelten für durch den Kunden nicht genutzte, jedoch vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, ist ausgeschlossen.

(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Global Village  berechtigt, die Diensterbringung umgehend einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die jeweiligen Entgelte zu zahlen.

(5) Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann Global Village das gesamte Entgelt des vereinbarten Vertragsverhältnisses  fällig stellen.

§5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich

a) die Dienstleistungen nur in der für das jeweilige Produkt in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Art und Weise zu nutzen

b) bei der Erbringung der Dienste bei in seinem Einflussbreich liegenden Umständen mitzuwirken

c) innerhalb von 14 Tagen etwaige Änderungen des Namens, der Rechtsform, der Anschrift oder der Bankverbindungen gegenüber Global Village anzuzeigen.

§6 Pflichten der Global Village GmbH

(1) Global Village verpflichtet sich, die angebotenen Dienstleistungen 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung zu stellen. Störungen, die die Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen, sind von der Global Village im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich zu beseitigen.

(2) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als 24 Stunden, ist der Kunde berechtigt, die jeweiligen monatlichen Entgelte anteilig zu mindern.

§7 Kundenzufriedenheitsgarantie

Der Global Village Kundensupport ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen. Er beantwortet mindestens 95% aller Anfragen innerhalb eines Werktages und bestätigt 100% aller Anfragen inner von drei Werktagen. Sollte sich eine Antwort ausnahmsweise verzögern oder hält der Kunde die Antwort für unzureichend, kann er nach drei Werktagen die Anfrage per E-Mail an management[at]global-village.de eskalieren, wo sie von einem Mitglied der Führungsebene bearbeitet wird.

§8 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der Erfassung statistischer Daten zur Verbesserung der Global Village Dienstleistungen zu.

(2) Global Village verpflichtet sich, alle vom Kunden erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln, ihre Sicherheit mindestens auf dem Niveau gängiger Industriestandards oder -normen vor Missbrauch, Verlust oder Veränderung zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erbringung der Leistungen erforderlich.

§9 Haftungsbeschränkung

(1) Global Village haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Schäden, die durch eine Störung der Global Village Dienstleistung entstehen.

(2) Global Village haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe der monatlichen Entgelte beschränkt.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

(2) Gerichtsstand ist Dinslaken, Bundesrepublik Deutschland.

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