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Oktober 2024

Domains nur noch gegen Ausweis?

Durch die europäischen NIS2 Richtlinien werden die Bestimmungen auch für Domainregistrierungen deutlich verschärft. So ist es in Zukunft notwendig, die Adressdaten auf Plausibilität zu überprüfen. Zumindest Fantasieadressen wie ‚Donald Duck – Entenhausen‘ sollen damit ein Riegel vorgeschoben werden.
Dem deutschen Bundesrat geht diese Regelung aber nicht weit genug. Politiker der Bundesländer sehen einen Handlungsbedarf, weil Fake-Shops, die unbedarften Kunden Markenware zu stark rabattierten Preisen anbieten und dann nicht oder nicht das Gewünschte liefern, immer noch viel zu leicht zu erstellen seien. Zwar ginge NIS2 in die richtige Richtung, aber eine gültige Adresse recherchieren könne schließlich jeder.
Die Politik schlägt damit in die gleiche Kerbe wie die Domainindustrie. Auch Global Village rechnet nicht damit, dass die Kriminalität durch NIS2 merklich eingeschränkt wird. Bereits heute nutzen Betrüger gültige Adressen für ihre Machenschaften. Teils stammen diese aus öffentlich verfügbaren Quellen, teils aus Identitätsdiebstählen.
Die Schlussfolgerung der Länder geht aber in die ent­gegengesetzte Richtung. Wenn man über NIS2 hinausginge, sei das Ziel einer sauberen Domain­land­schaft erreichbar. Zum Vorbild nimmt man sich hier den Mobilfunk, wo jede zugeteilte Rufnummer eine Aus­weisprüfung erfordert. Dasselbe Verfahren ließe sich sicherlich auch für Domains einsetzen.
Dabei wird leider übersehen, dass Deutschland wieder einmal versucht, ein globales Problem mit nationalen Ansätzen zu lösen. Spätestens seit DE-Mail sollte jedem schmerzhaft bewusst geworden sein, dass nur ein Schuh daraus wird, wenn alle Beteiligten zusammen arbeiten. Das Interesse des Verbrauchers und damit der Domainindustrie ist aber, für möglichst wenig Geld online unterwegs sein zu können. Im Zweifelsfall wird er einfach auf einen ausländischen Anbieter zurückgreifen, der ist nur einen Klick entfernt.
Fraglich ist, wieso Deutschland nach jahrelangen Beratungen auf EU-Ebene,
auf der genau diese Problematiken diskutiert wurden, den gemeinsam gefundenen Weg nicht mittragen möchte. Europäische Solidarität kann man so nicht für sich reklamieren.

Datensparsame Apps


Appstores sind vollgestopft mit Programmen, die erstmal nichts kosten. Oft ist dabei aber der Nutzer das Produkt. Die Daten, die er durch Nutzung der App generiert, werden verkauft und ausgewertet. Teilweise geht es dabei um intimste Erkenntnisse, etwa bei Apps zur Zyklusüberwachung und Geburtskontrolle.
Manchmal gibt es aber Software von Programmierern, die kein Geld mit ihren Werken verdienen wollen. Werden solche Apps dann auch noch mit Quellcode veröffentlicht, kann sich jeder ein Bild davon machen, ob das Werk das Versprechen an Vertraulichkeit erfüllt. Genau auf solche Programme hat sich der Berliner Verein Topio spezailisiert, der an einem physischen Marktstand in Berlin-Moabit interessierten Nutzer die Installation von Apps gleich vor Ort ermöglicht. Wer einen Schritt weiter gehen möchte, erwirbt gleich ein Smartphone mit datensparsame
m Betriebssystem.
Wer nicht gerade in der Hauptstadt wohnt, kann sich trotzdem online ein Bild machen. Auf mobilsicher.de gibt
es eine Vielzahl von Infos rund um die sichere App-Nutzung. Eine interessante Möglichkeit für Android ist der unter f-droid.org erhältliche alternative App-Store, in dem ausschließlich kostenlose und werbefreie Software erhältlich ist.
Datensparsamkeit ist möglich, oft muss man nur wollen.

Neues von den Domains

.tw

Ab dem 05.11.24 wird es möglich, Ein-Zeichen-.tw-Domains mit Schriftzeichen in der Landesprache Mandarin zu registrieren. Die Einführung verläuft zweiteilig. Den Auftakt macht eine Landrush-Phase, die vom 05. bis 19.11.24 läuft. Ab dem 22.11.24 beginnt die Phase der allgemeinen Registrierung. Die Vergabe erfolgt nach dem Grundsatz des "first come, first served". Jedes in- und ausländische Unternehmen, jede juristische Person und jede natürliche Person kann eine Registrierung beantragen. Die Registrierung erfolgt dabei direkt unterhalb von .tw.

.nl

Die .nl-Verwalterin SIDN hat die Regeln für das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren überar­beitet. Vom Anwendungsbereich umfasst sind seit dem 01.09.24 nun auch geographische Herkunftsangaben, die nach niederländischem Recht ausdrücklich ge­schützt sind. So ist zum Beispiel die Bezeichnung "Gouda Holland" künftig als geschützte geographische Angabe für die Käsesorte abgedeckt. Sie genießt im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens damit den gleichen Schutz wie eine eingetragene Marke.
Des Weiteren wurde klargestellt, dass der Inhaber einer streitigen Domain nicht geändert werden kann, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Ein solcher Abschluss kann ein Vergleich zwischen den streitenden Parteien sein oder wenn ein Gericht eine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat.

.mobi

Wie die .mobi-Registry Identity Digital Limited erfahren musste, ist es keine gute Idee, eine kritische Infrastrukturdomäne auslaufen zu lassen, selbst wenn man sie nicht mehr benutzt.
White-Hat-Hackern von WatchTowr war aufgefallen, dass die Domain für den WHOIS-Server von .mobi gewechselt hatte, von whois.dotmobiregistry.net zu whois.nic.mobi. Die nun ungenutzte Domain dotmobiregistry.net hatte die Registry im Dezember 2023 auslaufen lassen, woraufhin diese von WatchTowr Hacker registriert wurde.
Am 30.08.24 haben sie dann einen WHOIS-Server unter whois.dotmobiregistry.net eingerichtet, um zu sehen, ob es zu Anfragen kommt. Das Ergebnis war aus Sicht der Hacker verblüffend. Bis zum 04.09.24 gab es 2,5 Mio. Anfragen, darunter von verschiedenen Mailservern unter .gov und .mil. Vor allem aber stellte man fest, dass zahlreiche Zertifizierungsstellen, die für die Ausstellung von TLS/SSL-Zertifikaten für Domains wie google.mobi und microsoft.mobi zuständig sind, über den Mechanismus der "Domain Email Validation" den WHOIS-Server nutzten, um die Inhaber einer Domain zu ermitteln und festzustellen, wohin die Über­prüfungsdaten zu senden sind. Des Weiteren wären sie auch in der Lage gewesen, bösartigen Code an anfällige Whois-Clients zu senden.
Wer eine Domain auslaufen lässt, sollte sich also wirklich sicher sein, dass er sie nicht mehr benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Global Village Team

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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