November 2025
Chatkontrolle bedroht Bürgerrechte
Die EU plant, eine verpflichtende Chatkontrolle einzuführen. Treibende Kraft ist dabei Dänemark, das auch die Ratspräsidentschaft innehat. Nach dem dänischen Vorschlag müssten Anbieter wie Whatsapp oder Signal dann alle Nachrichten auf Kindesmissbrauch (Child Sexual Abuse Material) hin durchleuchten. Umgesetzt werden soll das einerseits mit Hilfe von Datenbankprüfungen auf bereits bekanntes Material sowie KI-Kontrollen für alles andere.
Der Vorstoß beinhaltet eine Menge Zündstoff. Es fängt damit an, dass diese Mechanismen eine Menge Ressourcen verschlingen werden, sowohl bei der Erschaffung entsprechender Systeme als auch beim Betrieb. Der zumindest teilweise vom Benutzer getragen werden wird, denn grundsätzlich dürften die Prüfungen auf dem Endgerät stattfinden. Derzeit kann man auch mit leistungsschwacher Hardware an Chats teilnehmen, das könnte sich grundlegend ändern.
Eine weitere wichtige Frage ist die nach dem Vergleichs- und Trainingsmaterial. Facebook hatte in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen, man möge doch bitte Nacktbilder seiner Kinder hochladen, damit diese für andere Facebook Nutzer gesperrt werden. Welchen Erfolg dieser Aufruf hatte, hat der Konzern nie mitgeteilt.
Dass KI wiederum einen gigantischen Datenhunger hat und Forscher bereits jetzt Schwierigkeiten haben, trotz der im Internet frei verfügbaren Inhalte, an vernünftige Trainingsdaten zu kommen, lässt erahnen, dass es für eine ‚Missbrauchs-KI‘ sehr schwer wird. Entsprechendes Material wird unter Verschluss gehalten und auch die von Ermittlungsbehörden beschlagnahmten Bilder sind dem Vernehmen nach mengenmäßig im Vergleich zu anderen Bildern ein Sandkorn in der Wüste. In der Folge können die bisher vorgestellten Systeme Kritiker auch nicht überzeugen. Nutzer, die Bilder vom Urlaubsstrand verschicken, geraten schneller in Verdacht als ihnen lieb sein wird.
Die Debatte ist auch schwierig, weil der in Deutschland geltende Kernbereichsschutz in Europa weitgehend unbekannt ist. Dieser Schutz sorgt dafür, dass Ermittler, selbst wenn sie eine Abhörgenehmigung für eine Zielperson haben, bei Gesprächen über die Intimsphäre der Person ihre Arbeit unterbrechen müssen.
Es bleibt spannend -und erschreckend- zu beobachten, inwieweit der Staat in Zukunft seine Bürger unter Generalverdacht stellen will.
Neues von den Domains
.bo
Die WIPO teilt mit, dass sich die Schiedsgerichtsordnung für Streitigkeiten um .bo-Domains (Bolivien) geändert hat. So ist künftig die Übersendung der Schriftsätze und Anlagen in Schriftform durch die Parteien nicht mehr notwendig, es genügt die rein elektronische Abwicklung. Markeninhaber können sich sowohl auf eine eingetragene Marke als auch eine "service mark" stützen, wenn sie Rechtsverletzungen durch eine .bo Domain geltend machen wollen. Die Verfahrenssprache ist weiterhin Spanisch und es genügt seitens des Beschwerdeführers der Nachweis, dass die Registrierung oder die Nutzung einer .bo Domain bösgläubig erfolgt. Sollte sich an das Streitschlichtungsverfahren ein Zivilrechtsstreit anschließen, muss dieser künftig vor Gerichten in Bolivien ausgetragen werden.
.dk
Am 02.10.25 teilte Punktum dk mit, dass der Dirketverkauf und die Verwaltung von .dk Domains zukünftig ausschließlich über Registrare erfolgt. Mit dem neuen Modell erhofft man sich eine verbesserte Sicherheit und mehr Wettbewerb, was letztlich zu niedrigen Preisen führen kann. Die Regelung tritt für Neuregistrierungen am 01.07.26 in Kraft, Inhaber von bereits registrierten Domains haben aber bis zum 30.06.28 Zeit, um sich einen Domain-Registrar zu suchen.
.hu
Ab sofort werden seitens der .hu Registry die Transferregeln verschärft. Domains müssen vor der Erteilung eines Transferauftrags beim verlierenden Registrar von der .hu Registry überprüft (faktorauthentifiziert) werden. Jede Domain muss einzeln überprüft werden. Wichtig hierbei ist, dass Transferaufträge mit denselben Daten bearbeitet werden, die im WHOIS aufgeführt sind. Sollten diese davon abweichen, wird der Auftrag storniert. Für die Überprüfungsbestätigung wendet sich der Domaininhaber an den verlierenden Registrar. Danach muss der Domaininhaber noch die Übertragung innerhalb von 30 Tagen über einen Bestätigungslink in der Übertragungsmitteilungen von der .hu Registry genehmigen. Nach erfolgreicher Übertragung wird die Domain automatisch um ein Jahr verlängert.
.pl
Die Registry für .pl Domains aktualisiert ihre Whois-Anzeige. Wenn Sie eine .pl Domain registriert haben und der Domaininhaber eine juristische Person (ein Unternehmen) ist, erhält dieser in Kürze eine automatische Benachrichtigung per E-Mail über eine „Änderung der Eigentumsverhältnisse”. Konkret bedeutet dies, dass der Name des Unternehmensvertreters (eine Kontaktperson, die mit dem Unternehmen verbunden ist) nicht mehr in der öffentlichen Whois Datenbank angezeigt wird. Für den tatsächlichen Eigentümer der Domain ändert sich nichts. Diese Aktualisierung betrifft nur die Anzeige der Whois-Daten und wird direkt von NASK vorgenommen.
.mobile
Seit fast einem Jahrzehnt liegt die gTLD .mobile brach und soll jetzt aktiviert werden. Dish DBS teilte auf ihrer Webseite mit, dass die Sunrise Phase am 10.11.25 starten soll und nach 30 Tagen endet. Der weitere Startplan sieht eine begrenzte Registrierungsphase vor, die sich an Mobilfunkbetreiber richtet und bis Anfang Februar 2026 läuft. Darauf folgt eine 12-tägige Early-Access-Phase und am 19.02.26 die allgemeine Verfügbarkeit.
Der Plan sieht vor, .mobile als vollständig offenen, uneingeschränkten Raum zu positionieren, als moderne, mobile-first Domain-Endung, die für ein Leben in Bewegung entwickelt wurde – perfekt für Kreative, Start-ups, Fachleute und zukunftsorientierte Marken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Global Village Team



