Januar 2026
Europäischer Behörden-Digitalstandard
Es ist eines der Projekte, das vieles in der europäischen Zusammenarbeit erleichtern könnte. Grundsätzlich haben sich EU Parlament und der EU Rat darauf geeinigt, dass Europa ‚interoperabel‘ werden soll. Die Grundidee ist, dass Verwaltungsvorgänge grenzüberschreitend vernetzt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Gesundheit, Justiz, Inneren Angelegenheiten, Landwirtschaft, Steuern, Umwelt, Verkehr und Zoll. Alleine der Umfang der Liste lässt erahnen, wie ambitioniert das Ziel ist. Dazu kommt, dass die Umsetzung bis 2030 erfolgen soll.
Mittlerweile hat die EU Kommission einen ersten Bericht zur Umsetzung vorgelegt. Dieser hebt vor allem hervor, dass die Projektwebseite interoperable-europe.ac.europa.eu bereits 100.000 monatliche Aufrufe vorweisen kann. Ob das bei 450 Millionen EU Bürgern ein Erfolg ist, sei mal dahingestellt. Wichtiger erscheint hier, was zwischen den Zeilen steht. Derzeit legt die EU erst einmal Grundlagen, indem sie die beteiligten Behörden dazu drängt, alle neuen Prozesse direkt interoperabel aufzubauen sowie bestehende daraufhin abzuklopfen. Bereits die Planungsphase ist schon so aufwendig, dass eine spezialisierte KI den Betroffenen unter die Arme greifen soll. Diese ist aber selbst noch in der Entwicklung.
Gerne verweist die EU auf die baltischen Staaten, in denen die digitale Verwaltung bereits heute gelebter Alltag ist. Das mag auch ein guter Ansporn für andere Länder sein, aber die genannten Länder haben mit dem Zerfall der Sowjetunion einen Geist der Erneuerung erhalten, den andere Staaten schlichtweg nicht oder nicht mehr kennen. Dies dürfte auch der Grund dafür sein, dass die EU zu ihrem Projekt wenig Konkretes vorweisen kann.
Unsere Vorhersage: Die gut gemeinten Absichten der EUler werden hart mit der Wirklichkeit von eingefahrenen Prozeduren und gegenläufigen Interessen der Mitgliedsstaaten kollidieren. Wer wissen will, welche realen Hindernisse selbst klaren Fragestellungen entgegenstehen, braucht sich nur einmal die Abschaffung der Sommerzeit ansehen. Diese wurde 2019 beschlossen und sollte bis 2020 umgesetzt werden. Derzeit ist noch keine tatsächliche Umsetzung in Sicht. Die vom Digitalstandard tangierten Bereiche sind dagegen um ein Vielfaches komplexer.
Neues von den Domains
.bh
Inhaber von .bh-Domains sollten die E-Mails der .bh-Registry aufmerksam lesen und auf deren Anfragen reagieren. Die Registry behält sich das Recht vor, registrierte Domains regelmäßig oder zufällig zu überprüfen. Wenn eine Domain bei einer Prüfung nicht den Regeln entspricht, könne die Registry Maßnahmen ergreifen, einschließlich Stilllegung oder Löschung der Registrierung.
Die Registry wird dabei tätig, sofern der Domaininhaber während einer Prüfung die Anforderungen nicht erfüllt (z.B. durch fehlende Dokumente, Nichteinhaltung von Gesetzen oder Registry-Bedingungen).
.br & .pt
Gute Nachrichten für Inhaber von .br- und .pt-Domains. Nic.br und DNS.PT haben am 24.11.25 ein Kooperationsprotokoll unterzeichnet. Damit wird die langjährige Zusammenarbeit formalisiert und gestärkt. Die Kerninhalte sind:
Zusammenarbeit bei Sicherheitsvorfällen, Interoperabilität, Automatisierung im Domain-Management und Stärkung der DNS-Infrastruktur, gemeinsame Forschungsprojekte, spezialisierte Schulungen und Förderung der Präsenz der portugiesischen Sprache im Internet. Zusammengefasst sichert die Partnerschaft Kontinuität und stärkt die Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen der digitalen Infrastruktur.
.tw
Als Inhaber einer taiwanesischen .tw-Domain können Sie durch den „.tw Green Domain Name Verified Service“ der Registry Taiwan Network Information Center (TWNIC) Ihrem Internet-Auftritt zusätzliche Glaubwürdigkeit verleihen. Über diesen Service kann jeder auf Antrag seine WHOIS-Daten überprüfen und verifizieren lassen. TWNIC prüft dabei die Identität des Domain-Inhabers; der Inhalt der Website wird nicht geprüft. Bewerbungen werden von eingetragenen Unternehmen/Organisationen im In- und Ausland angenommen. Im Erfolgsfall erscheint im WHOIS-Eintrag zusätzlich der Hinweis: „This domain name is Green Domain Name Verified.“
Nicht zur Prüfung zugelassen werden Domains, deren Restvertragslaufzeit weniger als 90 Tage beträgt, unsachgemäß verwendet werden oder sich im Streitschlichtungsverfahren befinden.
.uk
Nominet, die .uk-Registry, hat CleanDNS eingeführt – ein neues System zur Meldung von Domain Name Abuse. Es ist via Online-Formular oder, nach Registrierung, via API nutzbar. Gemeldet werden kann jeglicher DNS-Missbrauch. Der Fokus liegt auf unlawful content, Botnets, Pharming, Malware, Phishing, Spam (zur Verbreitung weiterer Missbräuche) und Fraud. Analysten von Nominet wirken in Untersuchung und Entscheidungsprozess mit, bevor Registrar-Meldungen versendet werden. Registrare erhalten verbesserte Benachrichtigungen mit Links zu Beweismitteln. Ziel ist ein gesteigertes Vertrauen und mehr Sicherheit im .uk-Namensraum.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Global Village Team



