...und die Welt wird zur Nachbarschaft.

Juni 2025

Verletzt die Telekom die Netzneutralität?

Im Geschäft mit Internetzugängen ist die Deutsche Telekom ein Schwergewicht, und zwar sowohl beim Festnetz mit DSL und Glasfaser als auch beim Mobilfunk. Es gibt aber Zweifel daran, dass dabei alles mit rechten Dingen zugeht.
Der Vorwurf: Die Telekom halte Datenleitungen in Richtung bestimmter Anbieter knapp, es sei denn, diese bezahlen sie dafür. Die Telekom bestreitet das vehement.
Eines kann der rosa Riese aber nicht leugnen. Von Anfang an haben sich die Bonner geweigert, an regionalen Austauschknoten teilzunehmen. Über diese ‚Internet Exchanges‘ oder auch IX fließt der Großteil der Daten in Deutschland. Größter Austauschpunkt ist das DE-CIX in Frankfurt, aber auch Düsseldorf und Mün­chen sind stark vert
reten. Hier verbinden sich Anbieter aller Größen kostenneutral miteinander. Dadurch bleiben die Wege kurz und stabil.
Nicht so bei der Telekom. Wer hier gute Verbindungen haben möchte, muss einen Direktvertrag abschließen, der auch Leitungskosten beinhaltet. Wer sich weigert muss halt damit leben, dass Daten etwa von Hamburg über Amsterdam oder London nach Berlin in das Telekom-Netz fließen. Angeblich hinge das damit zusammen, dass man so groß sei, dass ein einzelner Austauschpunkt mit dem Transfer der vielen Daten überfordert sei. Diese Aussage ist schon dadurch absurd, dass eine Vielzahl kleinerer bis riesiger IXe zur Verfügung stehen.
Die Bundesnetzagentur ist zumindest aufmerksam ge­wor­den und will sich den Fall genauer ansehen. Es wäre allerdings wünschenswert gewesen, wenn sie damit nicht erst im Jahr 2025 angefangen hätte.

Gesichtserkennung statt Datenschutz

In Berlin steht die Staatsanwaltschaft unter Beschuss, und zwar von einer anderen staatlichen Akteurin: Der Datenschutzbeauftragten. Diese ist nicht einverstanden mit den Gesichtserkennungssystemen, die in der Öffent­lichkeit eingesetzt wurden und sieht eine Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestim­mung. Ebenso habe die Staatsanwaltschaft die eigentlich vorgesehene Fol­geabschätzung ihres Vorgehens unterlassen.
Die Debatte über groß angelegte Kontrollen wie etwa Rasterfahndungen ist so alt wie die Maßnahmen selbst. Bereits der ‚große Lauschangriff‘, das Abhören von Te­lefonen nach richterlichem Beschluss, wurde sehr kon­trovers diskutiert. Geändert hat sich aber durch die tech­nischen Möglichkeiten der Maßstab. Waren zur Telefon­überwachung noch die jeweilige Verwanz
ung der Appa­rate notwendig, genügt es heute, die Bilder einer mögli­cherweise bereits vorhandenen Videoüberwa­chung einer Software mit entsprechender Rechenzentrumska­pazität zuzuführen um alle an der Kamera vorbeilaufen­den Personen zu überprüfen.
Die Befürworter dieses Vorgehens führen regelmäßig an, dass der Staat damit nur schwere Verbrechen ver­hindern wolle beziehungsweise zumindest die Straftäter stellen möchte. Es sollte derzeit aber genug aktuelle Beispiele dafür geben, dass mit einer neuen Regierung die technischen Möglichkeiten plötzlich nicht mehr zum Wohl der Bevölkerung eingesetzt werden.

Neues von den Domains

.es und .pt
Redundanz zahlt sich aus! Es ist wirklich beeindruckend zu sehen, wie die ccTLDs für Spanien und Portugal trotz eines großflächigen Stromausfalls Anfang Mai weiterhin gut funktionierten. Die beiden Registries DNS.pt und Red.es, haben ihre Nameserver so geschickt weltweit verteilt, dass es zu keinem Ausfall der TLDs kam. Zum Beispiel sind die Nameserver für Portugal in Lissabon, Kalifornien und Brasilien aktiv, während die Red.es-Server in Madrid und Kalifornien stehen. Diese redun­dante Architektur sorgte dafür, dass die Domains weiter­hin funktionierten. Einzig der Kundendienst von DNS.pt war zeitweise nicht zu erreichen.

.ni
Ab sofort hat die Registry NIC.NI die Registrierung und Erneuerung von .ni Domains, die mit Erwachseneninhal­ten und Glücksspielen in Verbindung stehen, verboten. Diese Änderung steht in direktem Einklang mit dem Gesetz über Cyberkriminalität in Nicaragua und den damit verbundenen finanziellen Beschränkungen, ein­schließlich der Blockierung von Überweisungen für Domains, die mit diesen Branchen in Verbindung stehen.

.me
Domain.me, die Registry der montenegrinischen Lände­rendung .me, verschärft den Kampf gegen die Verbrei­tung von Kinderpornographie im Internet. Helfen soll der Ausbau einer Partnerschaft mit der britischen Internet Watch Foundation, die daran arbeitet, die Ver­fügbarkeit von Online-Inhalten mit sexuellem Miss­brauch zu minimieren. Besonders effektiv ist die "TLD Hopping List". Sie zielt auf kriminelle Websites ab, die nach Iden­tifikation durch die IWF im Internet "herum­hüpfen", um aktiv zu bleiben. Dabei handelt es sich um Angebote, die offline genommen werden, nur um wieder aufzutau­chen, oft mit demselben Inhalt und demselben Namen, aber unter einer anderen Top Level Domain. Durch den Abgleich mit dieser Liste stellt Domain.me sicher, dass es weniger Orte für Kriminelle gibt, verbotene Inhalte zum Abruf bereitzuhalten.

.med
Die in Cleveland, Ohio ansässige Medistry LLC, Verwal­terin der Medizin-Domain .med, liberalisiert ihr Ge­schäftsmodell radikal. Wurden .med-Domains bisher nur im Rahmen eines Angebotsverfahren vergeben, versteht sich die Top Level Domain künftig als Premium-TLD für Privatpersonen und Unternehmen und steht jedermann offen. Zielgruppe bleibt aber weiterhin das Gesundheits­wesen. Bis August 2025 werden erste Vorregistrierun­gen entgegen genommen, bevor dann am 02.09.25 die ‚Für Alle‘-Phase beginnt. Zu den Registrierungsgebüh­ren liegen noch keine Angaben vor. Aktuell sind bereits rund 42.000 .med-Domains regis­triert.
Die Änderung im Geschäftsmodell könnte jedoch noch eine rechtliche Herausforderung mit sich bringen, da die ursprünglichen ICANN-Verträge eine kontrollierte Verga­be vorschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Global Village Team

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



© 2025 by Global Village GmbH